Mund auf oder Portmoné auf - Kosten der Architektenleistung
- Cornelia Trux
- 12. Feb. 2020
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Feb. 2021
Was kostet die Architektenleistung Die Kosten sind grundsätzlich in der HOAI geregelt. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Einfach mal googlen. Es gibt dort Leistungsphasen und Honorarbereiche, die sich nach der Kompliziertheit des Bauvorhabens richten
(einfache Hundehütte oder Uniklinikum ;-) Das Honorar richtet sich dann nach den Baukosten. Nach der neuen HOAI 2020 sind die Honorare allerdings frei verhandelbar. Trotzdem sollte man unbedingt vorher darüber sprechen und einen schriftlichen Vertrag machen.
Mund auf oder Portmonee auf – Vorsicht Auftrag Denn jetzt kommt etwas ganz wichtiges. Immer vorher fragen was es kostet! (Ein weiser Rat der durchaus im ganzen Leben gilt) Denn, ein Architekt braucht, genau wie ein Anwalt oder Arzt, nicht ausdrücklich einen schriftlichen Vertrag.
Du erklärst ihm in einem netten Gespräch, was du bauen willst. Er fragt dich wie groß es denn sein darf, 250 qm Einfamilienhaus. Schön, da rechnen wir mal mit 2.300,- € Baukosten pro qm macht 575.000,- €…. Jetzt macht der Architekt einen hübschen Entwurf. Stellt ihn dir vor. Du: “mhhh, naja, vielleicht doch etwas zu offen, aber wenn man hier noch und da noch“…. Er ändert, ihr trefft euch wieder, du bist immer noch nicht glücklich, was völlig ok ist… aber nach dem 3. Termin merkst du, es pass einfach nicht. Ok, ihr kommt nicht mit einander klar, aber jetzt kommt das böse Erwachen… in Form einer Rechnung! 575.000,- €..... Blick in die HoAI, Zone, 2 Mindestsatz, ergibt für den Entwurf schon mal ca.13.000,- €.
Den Entwurf kannst du nicht gebrauchen, aber um die Rechnung wirst du nicht drum herum kommen.
Denn genau wie beim Anwalt oder Arzt ist ein Auftrag zustande gekommen und jedes Gericht in Deutschland wird dem Architekten Recht gaben. Noch weiter kann es gehen, wenn ein mündlicher Vertrag für die gesamte Baumaßnahme mit allen Leistungsphasen zustande gekommen ist und der Architekt sogar noch den entgangenen Gewinn geltend machen kann. Also Vorsicht und immer schön vorher fragen…..

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